Weiterbildung
Jeder, der einen LKW oder BUS Führerschein besitzt, muss in 5 Jahren eine 35 stündige Weiterbildung in einer qualifizierten Schule besuchen. Wer beide Führerscheine besitzt, muss nicht die doppelte Anzahl der Weiterbildung machen. Die 5 Tage gelten für beide Klassen. Man hat noch die Möglichkeit, einen Seminartag in 2 halbe Tage aufzuteilen. Dabei besteht die Pflicht, beide Seminarteile an zwei aufeinander folgenden Tagen zu absolvieren. Wer im Ausland unterwegs ist, muss seine Schulungen bis zum 09.09.2013 (Bus) oder 09.09.2014 (LKW) nachweisen und eintragen lassen. Die Fahrer, die in Deutschland fahren, haben noch bis zum 09.09.2015 (Bus) oder 09.09.2016 (LKW) Zeit Diese Zeiten sind Maximalzeiten. Der Führerschein und die Fahrerkarte sollten zu einem sinnvollen Datum getauscht werden. Weitergehende Informationen sind im Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz/ Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung verankert.
Lassen Sie sich durch uns beraten. Für Fragen und Informationen stehen wir gern zur Verfügung.
Öffnungszeiten:
Fahrschule R. Schumacher
(Inhaber Steffen Richter)
52070 Aachen
Wilhelmstraße 48a
Mo bis Fr 10.30 - 18.30 Uhr
52080 Aachen
Von-Coels-Straße 153
Mo und Do 16:00 - 20:30 Uhr
52222 Stolberg
Rathausstraße 85
Mo und Mi 16:00 - 20:30 Uhr
52134 Herzogenrath
Dammstraße 9a
Di und Mi 18.00 - 20:30 Uhr
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