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Führerscheinneulinge der Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE (LKW) und/oder D1, D1E, D, DE (Bus) müssen vor dem Start ins Berufsleben zusätzlich zu ihrem Führerschein eine besondere Grundqualifizierung nachweisen, um im gewerblichen Bereich arbeiten zu dürfen.
Mit der Einführung einer verpflichtenden Grundqualifizierung und Weiterbildung soll die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht und die beruflichen Fähigkeiten des künftigen Kraftfahrers durch die Vermittlung besonderer Fertigkeiten und Kenntnisse deutlich verbessert werden. Auch der Beruf und das Ansehen der Kraftfahrer sollen hierdurch aufgewertet werden.
Wer eine Fahrerlaubnis vor dem 09.09.2008 (Bus) oder dem 09.09.2009 (LKW) erworben hat, ist von der Ausbildungspflicht befreit. Hier muss der gewerbliche Güterkraftverkehr nur durch eine Weiterbildung nachgewiesen werden. Sie beinhaltet 5 Themen, die in 5 Tagen a 7 Stunden absolviert werden müssen. Dafür ist ein zeitlicher Rahmen von 5 Jahren vorgesehen.
Nach dem Führerscheintausch wird die Schlüsselnummer 95 auf der Rückseite des Führerscheins unter Spalte 12 vermerkt. Sie muss in jeder Spalte des C und D Führerscheins zusätzlich mit einem Ablaufdatum eingetragen sein. Bei dieser Gelegenheit sollte man auch die Fahrerkarte tauschen, um eine Synchronisation der Dokumente hinzubekommen. Das ist maximal nur bis zum 09.09.2015 (LKW) oder 09.09.2016 (Bus) möglich.
Öffnungszeiten:
Fahrschule R. Schumacher
(Inhaber Steffen Richter)
52070 Aachen
Wilhelmstraße 48a
Mo bis Fr 10.30 - 18.30 Uhr
52080 Aachen
Von-Coels-Straße 153
Mo und Do 16:00 - 20:30 Uhr
52222 Stolberg
Rathausstraße 85
Mo und Mi 16:00 - 20:30 Uhr
52134 Herzogenrath
Dammstraße 9a
Di und Do 18.00 - 20:30 Uhr
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