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Motorrad

Auf zwei Rädern bei gutem Wetter durch die Eifel? Wir machen es möglich!

Mofa / Roller Klasse M

Roller

Roller
Klasse: M

Bei uns kann ebenfalls die
Mofa-Prüfberechtigung
erworben werden.

Mofa

Die Mofa- Prüfbescheinigung darf mit 15 Jahren gemacht werden. Sie ist kein Führerschein. Man darf mit der Bescheinigung nur Mofas mit Verbrennungsmotor bis 50 ccm oder Elektromotor fahren. Die Höchstgeschwindigkeit ist auf 25 km/h begrenzt und es muss einsitzig sein.

Roller Klasse M

Mit der Klasse M darf man Roller bis 50 ccm und maximaler bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h fahren. Das Einstiegsalter für diese Klasse M ist 16 Jahre. Die Alternative ist auch hier das Fahren mit einem Elektromotor.

125er Klasse A1

125er
125er
Klasse: A1 

Diese Klasse ist der kleinste Motorradführerschein mit einer kompletten Ausbildung im praktischen Bereich. Nach bestandener Prüfung darf mit dem Führerschein Zweiräder bis max. 125 ccm und max. 11kw/15 PS gefahren werden. Im Alter mit 16 und 17 Jahren ist die Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h begrenzt. Die Geschwindigkeitsbegrenzung öffnet sich automatisch ab dem 18. Lebensjahr. Die Klasse M bekommt man bei diesem Führerschein dazu.

Klasse A begrenzt

(mittelschwere Krafträder)

static/content/klassen/A-begrenzt-IMG_280x200.jpg Motorrad
Klasse:
A begrenzt

Bei dem Führerschein darf man mittelschwere oder leistungsgedrosselte Motorräder fahren. Die Leistungsbeschränkung liegt bei max. 25kw/34 PS. Der Führerschein kann frühestens mit dem vollendeten 18. Lebensjahr genutzt werden. Wenn man 2 Jahre im Besitz dieser Führerscheinklasse ist, darf man, ohne den Führerschein tauschen zu müssen, schwere Maschinen bewegen. Das Motorrad muss ein Leergewicht von mindestens 157 kg (6,25 kg pro kw) haben, ansonsten ist es eine offene Maschine. In dem Führerschein sind die Klassen M und A1 enthalten.

Klasse A unbegrenzt

(schwere Krafträder)

static/content/klassen/A-unbegrenzt-IMG_280x200.jpg Motorrad
Klasse:
A unbegrenzt

Mit diesem Führerschein darf man Motorräder mit mehr als 25 kw oder weniger als 6,25 kw pro kg fahren, d.h. also alle Maschinen, die man kaufen kann. Alle Beschränkungen vom A begrenzt Führerschein sind aufgehoben. Die früheste Möglichkeit, den Führerschein zu benutzen, ist mit 20 Jahren, inklusive Vorbesitz des A begrenzt Führerscheins ab 2 Jahre. Wenn man den A unbegrenzt direkt machen möchte, ist ein Mindestalter von 25 Jahren vorgeschrieben. Inklusive sind die Führerscheinklassen A begrenzt, A1 und M.

Öffnungszeiten:

Fahrschule R. Schumacher
(Inhaber Steffen Richter)

52070 Aachen
Wilhelmstraße 48a
Mo bis Fr 10.30 - 18.30 Uhr

52080 Aachen
Von-Coels-Straße 153
Mo und Do 16:00 - 20:30 Uhr

52222 Stolberg
Rathausstraße 85
Mo und Mi 16:00 - 20:30 Uhr

52134 Herzogenrath
Dammstraße 9a
Di und Mi 18.00 - 20:30 Uhr 

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